Eine sehr interessante Meinungsäußerung publizierte der Blog liberales Waffenrecht Das gebrachte Statement wollen wir aufgreifen und weiterführen. Es geht um die Feststellung, dass Gegnern eines liberalen Waffenrechtes schnell die Puste ausgeht und es an Argumentationsgrundlage fehlt. Doch in einer Debatte geht es darum beide Meinungen zu Worte kommen zu lassen. Hören wir uns also einmal an, was der Lieberalisierungsgegener zu sagen hat:
Der Gegner verurteilt, das Führen einer Waffe im Falle einer Selbstverteidigung. Er argumentiert, dass wenn man sich mit einer Waffe zur Wehr setzt, dass das auf Kosten des staatlichen Gewaltmonopols geht. Per Definition ist ein Gewaltponopol der Verzicht des Bürgers eines Staates, die Durchsetzung eines Rechtes in die eigene Hand zu nehmen. Man ist als Bürger nicht berechtigt ein Urteil zu vollstrecken oder Rechtsprechung zu betreiben. Laut Gegner des liberalen Waffenrechtes ist dies Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers. Der Staat wiederum tritt das Recht der Rechtsprechung an die Polizei und die Justiz ab. Stichwort Gewaltenteilung.
Warum gefährdet liberales Waffenrecht dieses Gewaltmonopol
In Interpretation des Gewaltmonopols des Staates darf sich ein bedrohter Bürger also nicht zur Wehr setzen, da man sonst das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt. Fakt ist, dass erst dann Recht gesprochen werden darf, wenn gegen ein Gesetzt verstoßen wurde. Logisch natürlich, dass erst dann eine Haftstrafe ausgesprochen werden kann, wenn eine Tat begangen wurde. Das würde ja heißen, dass sich ein Opfer eines Gewaltverbrechens erst durch den Staat zur Wehr setzen darf, der dann nach begangener Straftat Recht spricht. Nun natürlich der berechtigte Einwand, wie das Gewaltmonopol mich schützen möchte, wenn ich Opfer krimineller Taten werde? Da die Polizei nicht überall zum Schutze des Bürgers sein kann, formulierten schon die Gründer der Gesetzbücher Ausnahmen. Diese Ausnahmen betreffen zum Beispiel Notwehr oder Selbsthilfe.
Das Gesetzt erlaubt es also doch, dass man sich zum Schutze der eigenen Person, anderer Personen oder seiner Rechtsgüter zur Wehr zu setzen darf, wenn nötig, dann auch mit Gewalt.
Muss Gewaltmonopol Angst haben in Frage gestellt zu werden
Die Frage ist ganz klar mit „Nein“ zu beantworten, denn jedes mal, wenn man von den Ausnahmen Regelungen Gebrauch macht, dann ist man dazu verpflichtet die Polizei zu alarmieren. Der Staat prüft dann, ob konform der geltenden Gesetzte gehandelt wurde. Eine Verschärfung des Waffengesetzes, hätte also zur Folge, dass man die Täterschaft stärkt. Denn Fakt ist, dass es auf öffentlicher Straße schon verboten ist ein Brotmesser im Picknickkorb mitzuführen. Sich der Kriminelle aber keinerlei Gedanken darüber macht, ob er nun dazu berechtigt ist, eine Waffe zu führen oder nicht. Das Monopol wird hier also verlagert und schafft dem Kriminellen ein Waffenmonopol. Es lohnt also einmal darüber nachzudenken, dass eine Verweigerung zum liberalen Waffenrecht und eine weitere Verschärfung der Waffengesetze, nur dazu führt, dass Gewalttäter leichteres Spiel haben, da er ja weiß, dass sein Opfer vom Gesetzt handlungsunfähig gemacht wurde.